Pflichtberatung nach § 95 Abs 1a AußStrG

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung

Gesetzlich anerkannte Beratung über die Bedürfnisse Ihrer Kinder. Ein Termin, sachlich geführt, mit gerichtsfester Bestätigung.

Für Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (§ 12 EPG iVm § 95 AußStrG).

Anerkannt bei trennungundscheidung.atBestätigung am TerminPraxis oder Online (Video)