Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung
Gesetzlich anerkannte Beratung über die Bedürfnisse Ihrer Kinder. Ein Termin, sachlich geführt, mit gerichtsfester Bestätigung.
Für Eltern minderjähriger Kinder vor einer einvernehmlichen Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft (§ 12 EPG iVm § 95 AußStrG).
Was ist die § 95-Beratung?
Seit 2013 verpflichtet § 95 Abs 1a Außerstreitgesetz (AußStrG) alle Eltern minderjähriger Kinder, sich vor einer einvernehmlichen Scheidung über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer Kinder beraten zu lassen.
Das Gericht verlangt für den Scheidungsbeschluss eine schriftliche Bestätigung dieser Beratung. Ohne diese Bestätigung kann die einvernehmliche Scheidung nicht eingetragen werden.
Die Beratung ist keine Therapie und keine Mediation, sondern eine sachliche Informationsberatung darüber, was Kinder in einer Trennungssituation brauchen, wie altersgerechte Aufklärung gelingt und wie Loyalitätskonflikte vermieden werden.
Wer darf diese Beratung durchführen?
§ 95 Abs 1a AußStrG nennt mehrere geeignete Berufsgruppen. Ich erfülle drei davon:
Psychotherapeut
Eingetragen in der Psychotherapeutenliste des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK).
Mediator
Eingetragener Mediator gemäß ZivMediatG, Liste des Bundesministeriums für Justiz (BMJ).
Lebens- & Sozialberater
Staatlich befugter und gewerblich anerkannter Lebens- und Sozialberater (WKO).
Zusätzliche Verifikation: Ich bin als anerkannter Berater im offiziellen Verzeichnis der Plattform trennungundscheidung.at gelistet.
Mein Beraterprofil ansehenAblauf
Termin vereinbaren
Online buchen oder telefonisch (0699 12 169 080). Sie können einzeln oder gemeinsam erscheinen – pro Elternteil ist eine Bestätigung erforderlich.
Beratungstermin (60 Min.)
Strukturiertes Gespräch über die Bedürfnisse Ihrer Kinder in der Trennungssituation: altersgerechte Information, Loyalitätskonflikte vermeiden, Co-Parenting-Grundlagen, Stabilität für Kinder im Alltag.
Schriftliche Bestätigung
Sie erhalten unmittelbar nach dem Termin die schriftliche Bestätigung mit Stempel und Unterschrift, die Sie dem Gericht im Scheidungsverfahren vorlegen.
Inhalte der Beratung
Honorar
Häufige Fragen
Müssen wir wirklich beide eine Bestätigung vorlegen?
Ja. Die Pflicht gemäß § 95 Abs 1a AußStrG gilt für jeden Elternteil einzeln. Sie können den Termin gemeinsam wahrnehmen, dann werden zwei Bestätigungen ausgestellt. Alternativ kommen Sie einzeln.
Wie lange dauert das?
Ein Termin von 60 Minuten reicht für die Beratung gemäß § 95 AußStrG aus. Die schriftliche Bestätigung erhalten Sie unmittelbar im Anschluss.
Ist das eine Therapie?
Nein. Es ist eine sachliche Informationsberatung mit gesetzlich definiertem Auftrag. Wenn Sie darüber hinaus Begleitung in der Trennungsphase wünschen, kann ich Ihnen anschließend Psychotherapie, Mediation oder Lebensberatung anbieten – jeweils als eigene, optionale Leistung.
Was, wenn wir bereits in Mediation sind?
Die § 95-Beratung ist eine eigenständige Pflichtberatung mit eigener Bestätigung und kann nicht durch Mediationssitzungen ersetzt werden. Wenn Sie Ihre Mediation bei mir machen, biete ich gerne beides aus einer Hand an.
Ist die Bestätigung gerichtsfest?
Ja. Ich bin als geeigneter Berater gemäß § 95 Abs 1a AußStrG qualifiziert (Psychotherapeut, eingetragener Mediator, Lebens- & Sozialberater) und zudem im Verzeichnis der Plattform trennungundscheidung.at gelistet. Die Bestätigung enthält Datum, Stempel, Unterschrift und Berufsbezeichnung gemäß den Anforderungen der Bezirksgerichte.
Online oder in der Praxis?
Beides ist möglich. Die Bestätigung wird bei Online-Terminen elektronisch signiert und Ihnen postalisch oder als unterschriebenes PDF zugestellt – beides wird von Gerichten anerkannt.
Vorbereitung & Information für Eltern
Wie erleben Kinder die Trennung? Was brauchen sie jetzt besonders? Was können Eltern konkret tun? Eine sachliche, vorbereitende Information auf Basis der amtlichen Qualitätsstandards (BMFJ 2020) – inklusive amtlichem Formular zur gerichtlichen Bestätigung als PDF-Download.
Information für Eltern lesen & PDFs herunterladen →Weiterführende Information
Eine umfassende Übersicht über Elternberatung, anerkannte Beraterinnen und Berater sowie rechtliche Hintergründe finden Sie auf der Informationsplattform trennungundscheidung.at:
Sie planen die einvernehmliche Scheidung selbst zu regeln?
Scheidungsmediation hilft Ihnen, Obsorge, Kontaktrecht, Unterhalt und Vermögensaufteilung einvernehmlich zu klären – als eingetragener Mediator (BMJ-Liste) begleite ich Sie strukturiert. § 95-Beratung und Mediation lassen sich gut kombinieren.
Termin vereinbaren
Buchen Sie online oder rufen Sie an – die Bestätigung erhalten Sie am Ende des Termins. Praxis Unterwaltersdorf oder bequem online.